Wird die Abfallverbrennung zukünftig teurer?

Wird die Abfallverbrennung zukünftig teurer?

GML informiert über drastische Auswirkungen geplanter Gesetzesänderung des Bundes

Die Bundesregierung plant aktuell, dass Müllheizkraftwerke ab 2023 in den Emissionshandel für Kohlenstoffdioxid (CO2) einbezogen werden. Bisher sind Müllheizkraftwerke vom Emissionshandel ausgenommen. Konkret würde die Änderung bedeuten, dass die GML ab 2023 für jede Tonne CO2 ein Emissionszertifikat in Höhe von 35,- €/Tonne (netto) erwerben müsste (ab 2026: bis zu 65,- €/Tonne (netto)). Bei der Verbrennung von Abfällen entstehen je nach Abfallart zwischen 0,5 und 0,6 Tonnen CO2 je Tonne Abfall.

Dies hätte drastische Auswirkungen für die Preise der Abfallverbrennung, die die GML seit immerhin 23 Jahren sinkend bzw. stabil gehalten hat! Die GML sieht diese Maßnahmen des Gesetzgebers daher sehr kritisch:

  • Die Abfallverbrennung gehört nicht in den Emissionshandel, denn Abfälle sind keine normalen Brennstoffe. Sie werden nicht extra hergestellt, sondern fallen bei wirtschaftlichen oder häuslichen Tätigkeiten an und werden in Müllheizkraftwerken nachhaltig entsorgt. Mit anderen Worten: Kohle kann in der Erde bleiben, Abfälle aber nicht in der Tonne!
  • Die erhebliche Verteuerung der Abfallverbrennung durch zu kaufende Emissionszertifikate hat keinerlei Lenkungswirkung! Es macht keinen Sinn, am Ende der Wertschöpfungskette die Abfallverbrennung zu verteuern. Wer die CO2-Emissionen senken will, muss die Produkte am Anfang der Wertschöpfungskette so besteuern, dass CO2-sparende Produkte begünstigt werden.
  • Die Kosten für die Emissionszertifikate ab 2023 erhöhen die GML-Preise über das Niveau der 1990er Jahre hinaus und vernichten auf einen Schlag die hart erarbeiteten Synergieerfolge der GML von über 20 Jahren!

 

Erläuterung der Grafik:

  • Die GML lag mit ihren tatsächlichen Verbrennungspreisen (nach Umlagerückführung im Rahmen des Jahresabschlusses) in den letzten 23 Jahren stabil unter dem (oder beim) Restabfall-Planpreis (s. orangene Balken).
  • Die GML hat ihren Verbrennungspreis von 1997 bis heute ganz erheblich von über 140,- auf 111,- €/Tonne (netto) gesenkt (s. blaue Balken).
  • Ohne Emissionszertifikate würde die GML auch zukünftig einen stabilen Verbrennungspreis von 111,- €/Tonne (netto) planen (s. blaue Balken).
  • Mit den Emissionszertifikaten würde der Verbrennungspreis drastisch auf bis zu 150,- €/Tonne (netto) (s. rote Balken) in 2026 (bei einem Emissionsfaktor (EF) von 0,6 Tonnen CO2 pro Tonne verbranntem Abfall) steigen (bzw. auf 143,50 €/Tonne (netto) (s. gelbe Balken) in 2026 bei einem Emissionsfaktor (EF) von 0,5 Tonnen CO2 pro Tonne verbranntem Abfall).

Die GML ist mit ihrem Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen kein Gegner des Klimaschutzes – ganz im Gegenteil!“, so GML-Geschäftsführer Dr. Thomas Grommes, „Dadurch, dass wir in unserer Anlage Energie aus Abfällen erzeugen, wird eine Energieerzeugung in konventionellen Kraftwerken vermieden. Und das spart – Im Vergleich zum deutschen Kraftwerksmix – jedes Jahr 50.000 Tonnen CO2 ein.“.

Auch sonst war und ist die Abfallwirtschaft einer der wichtigsten erfolgreichen Akteure zum Klimaschutz: Die Abfallwirtschaft hat seit 1990 die Treibhausgas-Emissionen aus den Deponien erheblich reduziert (s.u.):

(aus: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/climate_change_08_2013_nir_2013_gniffke.pdf, Seite 597)

Im aktuellen Klimaschutzbericht 2018 der Bundesregierung (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzbericht_2018_bf.pdf) bewertet die Bundesregierung die Erfolge der Abfallwirtschaft wie folgt: „Seit dem Jahr 1990 sanken die Emissionen in diesem Sektor von 38 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um fast 73 Prozent auf 10 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2016. Mit etwa einem Prozent an den Gesamtemissionen tragen diese heute nur noch zu einem sehr geringen Teil zu den klimarelevanten Emissionen in Deutschland bei. Die weit überdurchschnittlichen Minderungen resultieren in erster Linie aus dem Verbot der Deponierung organisch abbaubarer Siedlungsabfälle und verstärktem Recycling.

Das sind die Erfolge aus dem Ausstieg aus der Deponierung, denn seit 2005 sind Deponien für Siedlungsabfälle nicht mehr erlaubt! Dies war nur durch den Ausbau des stofflichen Recyclings und der Abfallverbrennung für die nicht recycelbaren Abfälle und Sortierreste möglich. Diesen Erfolg gibt es, weil der Kohlenstoff in Abfällen durch Verbrennung unter Energieerzeugung in CO2 umgewandelt und daher kein Methan (CH4) mehr in Deponien entsteht, das 30mal klimaschädlicher ist, als CO2.

Und diese erfreuliche Entwicklung will der Gesetzgeber jetzt durch die Emissionszertifikate „bestrafen“?“, fragt sich Dr. Thomas Grommes.

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